EU-Zulassungsbetriebe
Wenn die Zulassungsbehörde in einem Lebensmittelbetrieb die EU-Zulassung ausspricht, so bestätigt sie, dass die in diesem Betrieb hergestellten Lebensmittel in vollem Umfang den EU- gemeinschaftlichen und nationalen Hygienevorschriften entsprechen.
Die EU Zulassung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit und vereinfacht den ungehinderten Warenverkehr im Binnenmarkt. Der internationale Handel profitiert von den EU-einheitlichen Hygienerechten, weil dadurch eine Grundlage für sichere Wirtschaftsbeziehungen geschaffen werden.
Die Kunden dieser Bereiche und ggf. Bestimmungsländer müssen darauf vertrauen können, dass die zugelassenen Betriebe sowohl die Basishygiene als auch die Eigenkontrollen realisieren. Diese müssen ständig eingehalten werden, um diesen sehr hohen Anspruch zu erfüllen.
Leistungen
Erstellung von Zulassungsunterlagen
In-House-Schulungen
Kontrolle der Dokumentation
Hygieneaudits inkl. Abweichungsbericht
Begleitung bei der routinemäßigen Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen