Höchstgehalt für Ethylenoxid festgelegt
Ethylenoxid (ETO) ist ein farbloses, hochentzündliches Gas das Bakterien, Viren und Pilze abtötet.
Ethylenoxid wurde u.a. als Desinfektionsmittel und Pflanzenschutzmittel eingesetzt, in der EU gilt ein Anwendungsverbot für Ethylenoxid in Lebensmitteln.
Mit der Verordnung (EU) 2022/1396 vom 11.08.2022 änderte die Kommission den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit den Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf das Vorhandensein von Ethylenoxid in Lebensmittelzusatzstoffen.
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert:
In den in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffen, darunter Gemische von Lebensmittelzusatzstoffen, dürfen keine Rückstände von mehr als 0,1 mg/kg Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol (ausgedrückt als Ethylenoxid(1)) vorhanden sein, ungeachtet seines Ursprungs.
Die Änderung tritt am 01.09.2022 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU.