Claudia Timm | Veröffentlicht am |
Die neue Bio-VERORDNUNG (EU) 2018/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sollte ab 1. Januar 2021 von allen Kontrollstellen, Bio-Unternehmen und -behörden in der EU angewendet werden.
Nachdem Vorschlag der EU-Kommission wird der Zeitpunkt der Anwendung jetzt auf den 1. Januar 2022 verschoben. Bis dahin gilt die die aktuelle EG-Öko-Verordnung (VO 834/2007).
Die neue Bio-Verordnung soll u.a. das Verbrauchervertrauen stärken, faire Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte und Lebensmittelbetrug verhindern.