Wasser ist ein wertvolles Gut
Wasserwiederverwendung
Die Wasserressourcen in der Union geraten zunehmend unter Druck, was zu Wasserknappheit und einer Verschlechterung der Wasserqualität führt.
Insbesondere Bevölkerungswachstum, Globale Märkte, Klimawandel, unvorhersehbare Wetterverhältnisse und Dürren tragen wesentlich dazu bei, den durch die Städteentwicklung und Landwirtschaft verursachten Druck auf die natürlichen Süßwasserressourcen zu erhöhen.
Bereits am 14.11.2012 hat die Union in Ihrer Mittteilung „Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ festgelegt, dass ein Instrument zur Regelung der Wasserwiederverwendung geschaffen werden muss.
Mit der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung von neuen Regeln, die die Wiederverwendung von Wasser ermöglichen wird, gegeben.
Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser u.a. für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, könnten Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden.
Die bestehenden EU-Vorschriften zur Lebensmittelhygiene gelten weiterhin und müssen uneingeschränkt eingehalten werden. Auch werden die Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die sichere Verwendung vom aufbereiteten Wasser festgelegt.
VERORDNUNG (EU) 2020/741
Inkrafttreten und Geltungsbeginn Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 26. Juni 2023. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Bundesinstitut für Risikobewertung:
Aufbereitete Abwässer: Bakterielle Krankheitserreger auf frischem Obst und Gemüse vermeiden. Stellungnahme Nr. 021/2020 des BfR vom 21. April 2020